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Alt 13-11-2007, 19:04
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Wolverine Wolverine ist offline
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Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
Wäre ein Pfefferspray eine Waffe iSd WaffG, wäre hier ein "bewaffneter Raub" zu bejahen.
Wurde aber abgelehnt.
vgl. BGH NStZ-RR 2003, 105; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdnr. 6a und insbesondere BGH, 2007-08-15, 5 StR 216/07
Danke
Das klingt ja schon recht vielversprechend und unterstützt meine Auffassung

Gruß
Wolverine
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