Ja,ja die Kommunikation... Ich war wohl zu ungenau.
Mit nicht-gelabelt meinte ich das Gleiche wie du: gekennzeichnet als Tierabwehrspray, aber ohne Prüfzeichen.
Bei ilyo wurde das Spray doch nur mitgeführt und nicht benutzt, oder?
Ich denke in Bezug auf das WaffG wird es doch keinen Unterschied geben, ob der Einsatz i.S.d Notwehr/Nothilfe-§§ gerechtfertigt war oder nicht??
Meine These ist: Der waffenrechtliche Status des Sprays ändert sich in keinem Fall durch unterschiedlichen Gebrauch. Ob nun gegen Menschen oder Tiere, gerechtfertigt oder nicht.
Dazu suche ich Belege. + die oben gestellte Frage hinsichtlich der Veranstaltungen.
MfG Heidi |