ich hab mir offengestanden nicht die Mühe gehabt das Urteil durchzulesen, weil es für mich absolut absurd ist aus einem gefährlichen Werkzeug auf einmal etwas zu machen, was uner ein spezielles Gesetz fällt.
Wegen den Versammlungen: das Pfefferspray fällt unter "Schutzwaffen" (was etwas völlig anderes ist als der Begriff des WaffG). Nicht mitnehmen. |