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Alt 20-01-2008, 16:30
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panzerknacker panzerknacker ist offline
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Sexuelle Nötigung ist ein Straftatbestand, bei einer Anzeige wird es zu Ermittlungen kommen.
In welcher Form das jetzt durchgeführt wird , ist natürlich abhängig vom Vorfall.
Sollte Dich aber nicht abhalten, eine Strafanzeige zu erstellen.
Vielleicht vorher eine Beratungsstelle aufsuchen, die kenne sich da ja aus.
Gibt es in jeder Stadt.
Ob Du einen Rechtsbeistand brauchst, werden die Dir dort auch mitteilen können.
Normalerweise braucht man als derjenige, der eine Straftat anzeigt keinen Rechtsanwalt, da die Ermittlungen durch den Anwalt des Staates durchgeführt werden.
Franck
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