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Alt 21-01-2008, 22:19
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sbenji sbenji ist offline
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Zitat:
Zitat von astrid Beitrag anzeigen
Ich denke, diese Frage und auch die Antwort auf diese Frage gehören nicht hierher.
Die Frage ist schon gerechtfertigt. shenmen2 braucht darauf ja nicht zu antworten aber das Vorgehen hängt meines erachtens schon mit der art der sexuellen Nötigung bzw mit dem Verhalten des Anderen.

Ein "ich mag das nicht" bringt meistens schon sehr viel. Vorallem wenn es dem anderen gar nicht auffällt das er jemanden belästigt.

Handelt es sich um einen Arbeitskollegen wäre eher der Betriebsrat eine gute anlaufstelle, er hat auch die möglichkeit es inoffiziell zu klären, was auch den effekt "die sowiso hat dem sowiso eine reingewürgt" umgeht. Fruchtet das nicht, bekommt der Andere Arbeitsrechtliche Konsequenzen (fristlose Kündigung bei sexueller Nötigung)
Falls es keinen betriebsrat gibt. Es gibt neuerdings auch einen Gleichstellungsbeauftragtem (durchs AGG) auch er sollte helfen können.

oder halt doch die Anzeige.

Wichtig bzw. Nützlich ist es sich aufzuschreiben was er gesagt bzw. getan hat. Hat den Vorteil,
dass man auf aufkommnde Fragen gezielt antwoten kann (ohne aufschreiben vergisst man Einzelheiten leicht oder sie fallen einem in dem moment einfach nicht ein).
Und man Vergisst bei der aussage einfach nichts, weil man es ja abliest.
Man gibt auch ein besseres Bild (vorm Richter/Polizei/Betriebsrat/etc...) ab wenn man vorbereitet ist

@shenmen2
ich wünsch dir viel Glück bzw drück dir die daumen
__________________
Teki yori tooku, ware yori chikai.
Fern für den Gegner, nah für mich.

Geändert von sbenji (21-01-2008 um 22:23 Uhr).
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