Vieleicht sollte man noch hinzufügen, dass z.B. OTFs selbst im zerlegten Zustand verbotene Waffen darstellen, da sie mit wenig Mühe wiederzusammengesetzt werden können. (OTF sind Springmesser mit vorn aus dem Heft springender Klinge) Es gab/gibt ein Merkblatt, oder eine Zusammfassung des WaffG in der behauptet wird, ein zerlegtes Balisong, sei kein verbotener Gegenstand, das ist vielleicht eine gesetzliche Grauzone, aber trotzdem kann nur davon abgeraten werden sich in eine solche Gefahr zu begeben.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |