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Zitat von Ir-khaim Im Waffengesetz |
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Zitat von Lars´n Roll Google nach Feststellungsbescheiden des BKA. Da sollte alles zu finden sein, was als verboten eingestuft wurde. |
Beides nicht ganz richtig. Im Waffengesetz selbst steht längst nicht alles drin. Vor allem: wer versteht denn schon das Kauderwelsch? Wer findet denn die richtige Stelle im WaffG? Volltextsuche nach "Pfefferspray" bringt zB genau 0 Ergebnisse. Und das BKA hab ich in dieser Hinsicht sowieso gefressen. Gottlob gibt es noch nicht zu allen Waffen, Sportgeräten oder Spielzeugwaffen einen Feststellungsbescheid. Andererseits gibt es auch Feststellungsbescheide, die man nicht für möglich hält, zB den FB bezüglich bestimmter Karambits. Hm, wie ist der Plural von Karambit?
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Zitat von WushuMan |
Eine schwierige Angelegenheit. Hier mal der entsprechende Passus im WaffG:
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Zitat von Auszug aus WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste 1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus); |
Wer sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen will, der sollte starke Nerven mitbringen und nicht etwa an unser anständiges Rechtssystem glauben.
Lesetipp:
Soft-Nunchaku-Urteil:
http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...C%20Urteil.zip
Feststellungsbescheid Soft-nunchaku:
http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...t-nunchaku.pdf
Schulz, Neues Waffenrecht :
http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...fenrecht-1.pdf
Meines Erachtens ist es bei den Soft-Nunchaku (keine Angst, ich krieg die Kurve noch) so, daß diese nur deshalb verboten sind, weil sie das Wörtchen Nunchaku im Namen tragen (und der Richter vom VG Wiesbaden evtl einen gezwitschert hat?). Denn Soft-Nunchaku sind sicherlich nicht dazu
bestimmt durch Würgen die Gesundheit zu schädigen, sondern allenfalls
geeignet (und selbst das ist bescheuert). In dem verlinkten Urteil spielt das offenbar keine Rolle, weil ja angeblich durch den Klammerzusatz "(z.B. Nun-Chaku)" durch den Gesetzgeber klargestellt wurde, daß er alle Nunchakus verbieten wollte. Wir wissen dass das Schwachsinn hoch drei ist, aber was soll's?!
So, jetzt komme ich zum Punkt: die genannten Waffen sind zwar zum Drosseln
geeignet, aber sind sie auch dazu
bestimmt? Meines Erachtens hängt das sehr von der Beschaffenheit bzw Konstruktion ab. Sind sie nicht zum Drosseln bestimmt, sondern nur für den sportlichen Gebrauch konzipiert (bei einer Spitze wird man da schwer Argumentieren haben), so sind sie m.E. auch nicht verboten. edit: der Dreistock (jap Sansetsukon) ist ein Nunchaku und daher wohl verboten.
Letzen Endes ist es wohl furchtbar sch...egal, ob etwas legal oder illegal ist. Zumindest kann ich in unserer Waffengesetzgebung kaum Logik entdecken. Und in den Sprüchen der Politiker schon gar nicht.
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- Langwaffen, wie Hellebarde, Morgenstern, etc.
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Hellebarde dürfte gar kein Problem sein. Gilt allerdings als Waffe und ist somit ab 18. Bei Morgenstern klingelt irgendwas bei mir, aber ich komm nicht drauf. Daher sage ich mal ohne Gewähr: müsste erlaubt sein (ab 18 natürlich).
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Wo kann man eine definitive Antwort, ob eine Waffe in Deutschland erlaubt ist, erhalten, bzw. wo gibt es eine nahezu komplette Auflistung über verbotene Waffen?
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Am allerbesten beim BKA nachfragen und zwar schriftlich! Keinesfalls telefonisch, da erzählen die einem nur Kappes. Erging mir zumindest mal so.
Meines Erachtens spielt der politische Zeitgeist eine enorme Rolle. Anders kann ich mir nicht erklären, daß Urteile wie das oben verlinkte von möglicherweise nüchternen Richtern gesprochen werden. Und das noch im Namen des Volkes! Pfui!