Einzelnen Beitrag anzeigen
  #21  
Alt 30-01-2008, 12:50
fmamann fmamann ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: --------
 
Registrierungsdatum: 24.06.2007
Alter: 52
Beiträge: 227
Standard

Zitat:
Zitat von Twist Beitrag anzeigen
Bitte Suchfunktion.. Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit... letzteres ist eine Voraussetzung des Notstands. Notwehr = erforderliche Maßnahme, um einen ggw. rw. Angriff endgültig zu beenden. Und erforderlich = das mildeste Mittel, das geeignet ist, den Angriff sicher und ENDGÜLTIG zu beenden. Worum es erstmal nicht geht, ist ein Verhältnis zwischen Angriffshandlung und Abwehrhandlung.

Ja, soviel zur Definition Notwehr.
Ich habe mich bestimmt nicht richtig ausgedrückt.
Was ich meine ist, jeder entscheidet für sich, welche Mittel er braucht um eine Situation schadensfrei zu überstehen.
Deswegen stellt sich für jeden immer die Frage"ok, was für Mittel setze ich ein"sprich Verhältnismässigkeit.
Das ist dann keine alg. Definitionssache, sondern eine subjektive Einschätzung.
Manch einer will kein Risiko eingehen und greift gleich zu drastischen Mitteln.
Das ist dann auch eine ganz eigene Sache , wie man das mit sich moralisch vereinbaren kann.
Und somit ist es völlig ok wenn jmd das subjektive Gefühl hat, er braucht das Messer weil sonst Gefahr für sein Leben bestehen sieht.

Geändert von fmamann (30-01-2008 um 12:53 Uhr).
Mit Zitat antworten