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Alt 18-02-2008, 21:16
Benutzerbild von Der Contraveganer
Der Contraveganer Der Contraveganer ist offline
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Soweit alles richtig. Aber wenn es um Waffen geht, dann ist grundsätzlich alles erlaubt, was durch das Waffengesetz nicht ausdrücklich verboten ist. Das WaffG ziehlt mit der Bemerkung zu Würgewaffen auf Gegenstände wie Würgedrähte, präparierte Klaviersaiten, NunChakus, etc. ab. Natürlich kann man mit einem Dreistock drosseln. Aber eben nicht besserals mit einem einfachen Stock von 50cm Länge. In dem Stil, wie es die oben genannten Gegenstände ermöglichen, geht das mit dem Dreistock nicht.

Und warum sollte das mit dem Würgen Quatsch sein?

Ich finde meine Ausführungen übrigens logischer als die von Wikipedia!
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