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Alt 19-02-2008, 19:33
Alephthau Alephthau ist offline
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Zitat:
Zitat von Twist Beitrag anzeigen
Aber hab ich nich grad paar Posts drüber geschrieben, dat es in der Notwehr keinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gibt?

narf... ich glaub, ich geb dat Thema auf.
Doch gibt es, was Du meinst ist das die Notwehr nicht limitiert ist!

Eine ähnliche Sache ist die Selbshilfe des Besitzers die ebenfalls nicht limitiert ist, aber deshalb macht man sich trotzdem strafbar wenn man jeden mit nem Baseballschläger schlagend von seinem Besitz jagd.

Auch die vorläufige Festnahme ist nicht limitiert, trotzdem darf man jemanden nicht zur Eigensicherung einfach mal den Arm brechen.....


Ich hoffe es ist verständlich was ich meine!
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