Das sieht in der Tat fies aus...ich schätze für ein Rescueknife wird begründetes Interesse vorliegen...wegen des allgemein anerkannten Zwecks...auch wenn´s dem Sinn des Teils entgegenlaufen würde, es in einem verschlossenen Behältnis mit sich zu führen...weil man ja eigentlich fix drauf zugreifen können sollte...allerdings kann das auch einfach nicht unter die Definition für "Einhandmesser" fallen, weil´s eben in der Regel als Werkzeug konzipiert wurde...ohne ganz gefährlich Spitze...also nen anderen Zweck hat...
Naja...Zeit die Folder wegzupacken und nur noch feststehende bis 12 cm Länge am Gürtel zu haben...sehr sinnig...
das ist doch totaler Unsinn...aber @Eskrima-Düsseldorf: kannst dein Haarspray ruhig weiter mit dir rumtragen, solange es sich nicht sofort bei Versprühen entzündet...und die Kombination Feuerzeug und Haarspray zu führen, scheint auch legal zu bleiben...noch...
Gruß
Calf
Geändert von Calfbite (21-02-2008 um 20:28 Uhr).
|