Zitat:
Zitat von miskotty |
Nein.
Im Entwurf steht weiter unten:
[...]
in einem verschlossenen Behältnis (z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche).
Dieser Text ist steht zwar im Zusammenhang mit den Anscheinswaffen, doch wird bei den Messern (und Hieb/Stoßwaffen) sicherlich auch in Frage kommen.