Zitat:
Zitat von Da Mo Wie ist es denn jetzt genau??
Darf ich kein Taschenmesser mehr in den Wald nehmen?
Und demnach währen Wanderstöcke und Spazierstöcke auch verboten. |
Wenn´s kein Einhandmesser ist, sondern das traditionelle Schweizer Taschenmesser, ist´s wohl legal...
Wander- und Spazierstöcke sollten auch nach evt. neuem Recht Gehhilfen sein...