ich verstehe die panik hier gerade nicht. lest doch mal ab seite 95
ff...
Zitat:
dieser gesetzantrag sieht vor, bestimmte messer ausdrücklich als waffen im sinne des waffengesetzes zu deklarieren. .....
erfasst werden werden sollen insbesondere messer mit einer dolch-, bowie-, tanto- oder spearpoint-klinge. die im gesetzantrag des landes berlin genannten messer sind gegenstände, die ihrem wesen nach dazu bestimmt sind, durch hieb, stoß, stich, schlag oder wurf verletzungen beizubringen.
zu recht weist daher das bundeskriminalamt darauf hin, dass zahlreiche messer dieser art schon nach aktueller rechtslage unter die definition der hieb- und stoßwaffen im waffengesetz fallen. die von berlin vorgeschlagene gleichzeitige einstufung dieser messer als hieb- und stoßwaffe einerseits und als "gekorene" waffer andererseits ist mit der systematik des waffengesetzes nicht vereinbar.
(...)
zu dem vom land berlin geplanten führensverbot fällt auf, dass es nicht gezielt auf gewaltbereite jugendliche ausgerichtet ist, sondern alle büergeinnen und bürger altersunabhängig treffen soll. zweifelhaft ist auch, ob die ausnahmetatbestände den bedürfnissen der praxis genügen. wenn metzger, köche, konditoren, jagdgehilfen, rebenschneider, taucher, angler oder wanderer - von denen in der regel kein sicherheitsrisiko ausgeht - den umgang mit ihren nützlichen gebrauchsmessern unter umständen erst waffenrechtlich genehmigen lassen müßten, stünde der damit verbundene verwaltungsaufwand in keinem verhältnis zum angestrebten sicherheitsgewinn.
(jetzt kommt noch mal ne interessante stelle)
die bundesregierung weist schließlich darauf hin, dass es ländern seit november 2007 nach § 42 abs. 5 waffg möglich ist, auf öffentlichen straßen und plätzen das führen von gegenständen, die als gekorene waffen (...) zu verbieten, wenn diesen orten wiederholt gewaltstraftaten begangen wurden und auch künftig zu erwarten sind.
(bitte rechtschreibfehler überlesen, hab den text nur kurz blind abgeschrieben)