Zitat:
Zitat von Wolverine Armes Deutschland 
Ich habe gerade die aktuelle Fassung des WaffG-Entwurfs gelesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf
Haltet Euch fest:
§42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
[...]
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
[...]
zu führen
Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter Interesse gilt dieser Absatz nicht.
Das heißt auf gut deutsch:
Das Führen von allen Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen) ist in Zukunft verboten (es sein denn, die Anlage wird noch überarbeitet).
Also keine SV mehr mit Kobutan, Teleskopschlagstock u.ä. |

mir egal, meine standardausrüstung behalte ich bei!
