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Alt 01-03-2008, 00:55
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Jin Rho Jin Rho ist offline
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Erstmal würde ich nach Situation unterscheiden. WEnn jemand nur Sachbeschädigung begeht würde ich nur die Polizei rufen und mir möglichst viel vom Täter einprägen damit man später ein brauchbare beschreibung abgeben kann.
Das Risiko, das es zu einer auseinandersetzung kommt, ist einfach zu groß.

Bei Situationen, wo es um die unversehrtheit von Menschen geht, sollte man schon eingreifen.

Du darfst den Täter festhalten und an der beendigung der Tat hindern.
Festhalten darfst du ihn nur solange, bis die Polizei da ist oder er seine Personalien rausrückt. Wenn er sich wehrt darfst du dich wehren. Dadurch kommst zur Notwehr
Allerdings gibt es solche komische Sachen wie verhältnismäßigkeit der Mittel.

Das Hauptproblem besteht zwischen dem theoretischen und der realität. Und da haben, Richter und Anwälte, meisten keinen schimmer von.

Das, vom Admin, verlinke Beispiel ist wirklich gut für so eine Situation.
Die meisten Grappler, die ich kenne, würden einen Würgegriff als elegante möglichkeit sehen, einen Person zur aufgabe zu zwingen oder ohne Körperliche Schäden auszuschalten. Besonders gegen körperlich überlegene eine brauchbare Sache. Da diese sich nicht wirklich mit Hebeln kontrollieren lassen wenn die es nicht wollen.

Letzlich muss man vor Gericht beweisen können, das die eingesetzten Mittel auch Notwehrgerecht wahren. Was, wie im Beispiel dargestellt, ziemlich schwer bis unmöglich werden kann.
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Grünweißer Partybuß, Shalalalalala
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