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Alt 01-03-2008, 01:06
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Also ich habe mir sagen lassen, dass ein Würger ein Angriff ist, der eine Tötungsabsicht ist, was heisst, dass Du dann Vollgas geben kannst und alle Dir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen darfst, sprich, Du auch den Tod des Gegenüber in Kauf nehmen kannst, weil er Dich ja erwürgen wollte.

Ich hoffe, ich liege falsch mit dieser Aussage. Falls nicht, würde ich einen Flüchtigen nicht würgen. Was ist denn mit seiner Notwehr, wenn er lebensbedrohlich angegriffen wird und eigentlich nur an Ort und Stelle festgehalten werden soll?

Ach ja: Und ein angesetzter Würgegriff ist ein Würger...zumindest habe ich das so verstanden.

Mal davon abgesehen muss mir ein Gegenüber schon echt unterlegen sein, wenn ich ihn mal locker in einen "angesetzten" Würger bringen kann. Dann kann ich ihm ebensogut das Handgelenk verdrehen, was definitiv nicht zum Tod führen kann...nur unter sehr ungünstigen Umständen, die der Hebelnde sicher nicht verschuldet hat.
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