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Alt 01-03-2008, 01:31
Benutzerbild von Jin Rho
Jin Rho Jin Rho ist offline
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Registrierungsdatum: 29.08.2007
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Zitat von kinkon Beitrag anzeigen
Also ich habe mir sagen lassen, dass ein Würger ein Angriff ist, der eine Tötungsabsicht ist, was heisst, dass Du dann Vollgas geben kannst und alle Dir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen darfst, sprich, Du auch den Tod des Gegenüber in Kauf nehmen kannst, weil er Dich ja erwürgen wollte.

Ich hoffe, ich liege falsch mit dieser Aussage. Falls nicht, würde ich einen Flüchtigen nicht würgen. Was ist denn mit seiner Notwehr, wenn er lebensbedrohlich angegriffen wird und eigentlich nur an Ort und Stelle festgehalten werden soll?

Ach ja: Und ein angesetzter Würgegriff ist ein Würger...zumindest habe ich das so verstanden.

Mal davon abgesehen muss mir ein Gegenüber schon echt unterlegen sein, wenn ich ihn mal locker in einen "angesetzten" Würger bringen kann. Dann kann ich ihm ebensogut das Handgelenk verdrehen, was definitiv nicht zum Tod führen kann...nur unter sehr ungünstigen Umständen, die der Hebelnde sicher nicht verschuldet hat.
Ich glaube das ist ein Sache über die man endlos Diskutieren kann.
Die meisten sehen einen Würgegriff auch als Tötungsabsicht. So sehen es die beim Gericht wahrscheinlich auch.

Ich habe es beim Judo aber anders gelehrt bekommen (ist aber schon lange her). Richtig gemacht macht es den Gegner höchstens Bewusstlos.
Wobei nicht der Kehlkopf abgedrückt wird sonder die großen Adern am Hals (glaube Halsschlagader).

Es kommt halt auch auf die Situation an und ob so ein Würger verhältnissmäßig ist. Nur zum Festhalten bestimmt nicht. Wenn sich der Gegner aber wehrt vielleicht.
Wenn dann allerdings rauskommt das man In dem Beispiel ging es ja darum ob der Täter sich so heftig gewehrt hat oder nicht. Das ein Würgegriff berechtigt war.
Ein Würger ist meiner Leienmeinung nach auch nicht gleich eine Tötungsabsicht. Auch da kommt es auf die Situation an.
Eine Tat und die Absicht dahinter sind oft zwei grundverschiedene Dinge.
Dies ist aber eine Frage wo verschieden Anwälte verschieden Antworten darauf geben.
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