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Alt 01-03-2008, 09:59
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Michael N. Michael N. ist offline
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[quote=nihonto;1261267]
Zitat:
Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen

"Führen" darfst Du es während der Sportausübung. Auf dem Weg zum Sport oder auf dem Weg vom Sport nach Hause "transportierst" Du es.

Und was "allgemein anerkannt" angeht: Das heißt soviel wie "kennt man" oder "normale Benutzung". Im Klartext: Wenn Du mit 'nem schweizer Offiziersmesser auf 'ner Parkbank einen Apfel schälst, wird niemand was sagen. Wenn Du aber nachts in Deinem Viertel auf der Straße Schlagübungen mit 'ner scharfen Machete oder 'nem Khukri machst, könnte das zu Problemen führen.

Ist doch eigentlich ganz einfach.
In diesem Falle impliziert der Begriff "Führen" das "Transportieren". Wenn ich etwas führe, egal wie, dann transportiere ich einen Gegenstand ebenfalls.

Wenn ich auf dem Wege von A nach B bin, dann führe und transportiere ich einen Gegenstand, egal in welchem Zugriffszustand sich dieser befindet.

Nach meinen Informationen wird der Bundesrat am 14.03.2008 den Änderungen des WaffG zustimmen. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird das neue WaffG zum 01.04.2008 in Kraft treten. Daher bleibt abzuwarten, wie die dafür erarbeitete Verwaltungsvorschrift aussieht.

Lassen wir uns noch überraschen.....

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