Zitat:
Zitat von sbenji wenn ich da so les
gehen mir ein Paar gedanken durch den Kopf
nemen wir mal ich habe was in einem Kaufhaus gekauft und verlasse es folglich wieder. Dann quatscht mich irgendeiner an und behauptet er wär Kaufhausdetektiv und ich solle doch bitte mitkommen. Der K-Detektiv kommt mir unglaubwürdig vor und ich zeig im den Vogel und gehe weiter. Nun versucht er mich mit Gewalt festzuhalten und ich wehre mich und Verletze ihn.
Wie ist dann die Rechtslage  |
egal ob echt oder nicht, eigentlich überhaupt egal ob detektiv oder normalbürger. er handelt aufgrund eines (berechtigten) verdachtes. das wäre dann
DAS.
im endeffekt bist du unschuldig (jaja, was richter sagt, wies dargestellt wird etc.) denn du wurdest zu unrecht angegriffen. der andere kann eine strafe bekommen, wenn auch unter umständen wegen putativnotwehr abgeschwächt, denn UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!!
(edit: gerade nachgeschaut: unwissenheit schützt doch vor strafe, allerdings nur wenn sie unvermeidbar war!)
lg