Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren
kann.
Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte...
