
01-03-2008, 15:12
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 | KKB-Userstatus: Advanced Kampfkunst: -Pugna Vitae- | | Registrierungsdatum: 08.01.2006 Ort: unterfranken
Beiträge: 549
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren kann.
Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte...  | hallo hoppes
das unterstütz ich . |