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Alt 02-03-2008, 16:25
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Hauser Hauser ist offline
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Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
Lasst doch bitte die Fingerchen von der Juristerei.
Mit "Laie stellt Frage - Laie beantwortet sie" entsteht n Haufen Murks. Nicht die Richter und Anwälte sind es, die mitunter einfach keine Ahnung haben
Die Eingangsfrage wurde doch geklärt, oder?
Das sehe ich ganz genauso. Die Eingangsfrage wurde beantwortet.
Festhalten bis die Behörde eintrifft. Wenn sich der Festgehaltene wehrt darf man Gewalt anwenden. Ob und inwieweit es dabei zu Überschreitungen des 127 StPO kommt, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.

@Jin Roh: Wenn jemand Sachbeschädigung begeht, darf man ihn als Eigentümer ebenfalls vorläufig festnehmen. Siehe § 229 BGB.
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