Falls das besagte Taschenmesser einhändig zu öffenen und arretierbar ist, fällt es schon mal unter des Führverbot, völlig unabhängig von der Klingenlänge.
Sofern du keine Ausnahmegenehmigung hast, solltest du besser gerade mit einer beruflichen oder Freizeitbeschäftigung zugange sein, für die du es unbedingt brauchst, sonst handelst du ordnungswidrig. |