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Alt 03-03-2008, 15:59
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Hauser Hauser ist offline
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Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
Die vorläufige Festnahme ist vom Grundsatz her schon eine Freiheitsberaubung nur das sie nach §127.1 StPO gerechtfertigt ist und eine Freiheitsberaubung in der Freiheitsberaubung gibt es nicht!
Was hast du denn für eine verquerte Rechtsauffassung?
Der 127 StPO ist der absolute Ausnahmefall für Privatpersonen und gerade deswegen haben Polizei und Richter ein Auge darauf, dass es hier nicht so ÜBerschreitungen, bzw. willkürlichen Handlungen, Amtsanßungen kommt.
Die vorläufige Festnahme ist an sich kein umschlossenes Konstrukt, innerhalb dessen man sich in völlig rechtsfreien Raum bewegen kann, da man nach deiner Logik ja schon einige Rechtsgüter mit Aussprechen des 127 StPO ausgehebelt hat.
Nach geltender Rechtslage ist die vorläufige Festnahme etwas, was der Betroffene "zu dulden hat". Ein ungerechtfertigte Fesselung hat dieser weder zu dulden, noch ist diese durch den Paragraphen geschützt.
Wenn du der Meinung bist, dass man für die Fesselung einer Person innerhalb des 127 StPO nicht belangt werden kann, zeigt das nur deine Unkenntnis der Rechtslage und hat lediglich einen leichten humoristischen Unerhaltungsfaktor.

Geändert von Hauser (03-03-2008 um 16:02 Uhr).
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