@Hauser
Alef hat Recht, spaltet hier aber Haare und läßt dich (bewusst?) dagegen argumentieren.
Natürlich stimmt es, dass Wenn Polizisten eine Festnahme nach § 127. 1 StPo durchführen, die gleichen REchte haben wie jedermann.
Danaben habe sie noch jede Menge andere Eingriffrechtfertigungen und REchte (Zb. § 127.2 StpO) so dass sie auch einschreiten können, wenn der Täter gerade nicht auf frischer tat betroffen ist, aber die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen.
Grüße
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