Zitat:
Zitat von Perrito loco Natürlich stimmt es, dass Wenn Polizisten eine Festnahme nach § 127. 1 StPo durchführen, die gleichen REchte haben wie jedermann. |
Falsch, sie haben weitergehende Rechte. Identitätsfeststellung, Durchsuchung etc. Warum muss man das immer wieder aufs neue schreiben?
Zudem macht es keinen Sinn hier weiterzudiskutieren. Leute wie Alephthau etc. zeigen, dass sog. Hobby-"Rechtsexperten (-verdreher)" Threads mit juristischen Fragen in diesem Board unhaltbar erscheinen lassen.