
05-03-2008, 18:55
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 | KKB-Userstatus: Beginner Kampfkunst: Taiji(CMC),Xingyi=Lin-Do | | Registrierungsdatum: 28.01.2008 Ort: Oberberg Alter: 30
Beiträge: 100
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Zitat:
Zitat von Deciple Grundsätzlich gilt auch bei vielen Waffen (nach der Anlage zum WaffG) es ist nicht nur der Einsatz sondern auch das Führen UND der Besitz strafbar.
Hierunter fallen u.A. Totschläger, Morgesterne, Wurfsterne aller Art, Schmetterlingsmesser (Butterfly) und auch die Nunchakus.
Ausnahmegenehmigungen für Sammler o.ä. sind bei zustaändige Behörde (Landratsamt)einzuholen und werden nur durch diese erteilt.
Hier gilt es ahnlich wie bei der Haltung von Giftschlangen. Möglich - aber mit Auflagen und ständigen kontrollen.
So long
D. | Sicher? Swords & More
Ahoi |