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Alt 07-03-2008, 15:36
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Hauser Hauser ist offline
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Das einzige worauf du eingehst in das Notwehrrecht beim Festgenommenen.
Klar kann sich das Gegenüber wehren, wenn er nach seiner festen Überzeugung nichts Unrechtes getan hat, bzw. die vorläufige Festnahme zu Unrecht geschieht.
Du hast aber weit mehr Sachen vom Stapel gelassen, ohne eine Begründung dafür zu geben.
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