Zitat:
Zitat von FrAgGlE Desweiteren wird der "Besitz" ja nicht verboten, sondern das grundlose Führen bestimmter Gegenstände. Dieses allein ist ein riesen Unterschied.
Ich bezweifel auch, dass Rattanstöcke in einem beschlossenen Behältnis geführt werden müssen  |
Das ist in Dieters Anschreiben allerdings falsch wiedergegeben aber ansonsten fürchte ich, hat er schon Recht mit seinen Befürchtungen. Wenn schon das Führen eines Stücks Holz (Palmstick) verboten und ein Plastikschraubenschlüssel zur "Waffe" wird weil ein Kampfkünstler mit Sinn für Marketing ihn so bewirbt...
Demnächst gibt es wohl einen "kleinen Waffenschein" für Kugelschreiber
Ein gutes allerdings hat die Sache, es zeigt mal wieder die gute Zusammenarbeit im
FMA-Lager über irgendwelche Verbands"grenzen" hinaus.
Grüße
Christian