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Alt 07-03-2008, 17:49
Dubois Dubois ist offline
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Zitat:
Zitat von Hauser Beitrag anzeigen
Du hast in den Raum geworfen, dass Privatmenschen die gleichen Rechte und Mittel bei einer vorläufigen Festnahme haben wie Hoheitsträger.
Er schrieb aber nach dem §127 StPo und auch nur bei der Festnahme. Die hat ja nichts mit Identitätsfeststellung oder Durchsuchung zu tun... ?

Zitat:
Zitat von Hauser Beitrag anzeigen
Zudem behauptest du, dass eine Durchsuchung durch Privatpersonen rechtens ist.
Wo wurde das geschrieben? Das darf man nciht. Das wusste ich auch, aber wo wurde das hier behauptet?

Jetzt bin ich verwirrt:
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