ER schrieb, "Das durchsuchen Person ist ein Streitthema was man aber z.B. durch anlegen von Handfesseln umgehen kann! ".
1. Ist das Durchsuchen von Personen kein Streitthema -es ist schlichtweg nicht erlaubt.
2. Impliziert er dadurch, dass man jeden vorläufig Festgenommenen gleich Handfesseln anlegen darf. Auch das Falsch.
Identitäsfeststellung und vorläufige Festnahme gehören zusammen. Wenn der Täter sich ausweist, hat man keine/wenige Handhabe(n) ihn vorläufig Festzunehmen.
Klar, wenn man den 127 StPO nur vom Durchlesen des Gesetzestextes kennt, kann man schnell darauf kommen, dass Amtsträger genau die selben und nicht weitergehende Befugnisse habe.
Er behauptet penetrant, dassdie vorläfugie Festnahme durch Jedermann und durch Vollzugsbeamte das selbe ist - Nein, dass ist es nicht.
Ausserdem wirds mir hier langsam zu blöd. |