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Alt 07-03-2008, 18:09
Alephthau Alephthau ist offline
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Zitat:
Zitat von Hauser Beitrag anzeigen
ER schrieb, "Das durchsuchen Person ist ein Streitthema was man aber z.B. durch anlegen von Handfesseln umgehen kann! ".

1. Ist das Durchsuchen von Personen kein Streitthema -es ist schlichtweg nicht erlaubt.
Streitthema deshalb weil man abtasten (durchsuchen im weitesten Sinne) als Eigensicherung im Rahmen der Notwehr begründen kann.

Zitat:
2. Impliziert er dadurch, dass man jeden vorläufig Festgenommenen gleich Handfesseln anlegen darf. Auch das Falsch.
Ist nicht falsch, die Handlungen nach 127.1 StPO dürfen nur Leib und Leben nicht gefährden. Niemanden ist zuzumuten sich einer unberechenbaren Gefahr auszusetzen.

Zitat:
Identitäsfeststellung und vorläufige Festnahme gehören zusammen. Wenn der Täter sich ausweist, hat man keine/wenige Handhabe(n) ihn vorläufig Festzunehmen.
Mangelhafte Lichtverhältnisse, Zweifel an der Gültigkeit/Echtheit des Dokumentes etc etc können alles eine Rechtfertigung sein um die vorläufige Festnahme weiter aufrecht zu erhalten und die Identität durch die Polizei feststellen zu lassen.


Zitat:
Er behauptet penetrant, dassdie vorläfugie Festnahme durch Jedermann und durch Vollzugsbeamte das selbe ist - Nein, dass ist es nicht.
Sie ist die gleiche, alles was hier sonst genannt wurde sind andere Rechtsvorschriften/befugnisse!

Die weiteren Möglichkeiten nach 127 StPO betreffen nicht die eigentliche vorläufige Festnahme, sondern nur die fortführenden Maßnahmen!

Geändert von Alephthau (07-03-2008 um 18:15 Uhr).
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