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Zitat von Hauser ER schrieb, "Das durchsuchen Person ist ein Streitthema was man aber z.B. durch anlegen von Handfesseln umgehen kann! ".
1. Ist das Durchsuchen von Personen kein Streitthema -es ist schlichtweg nicht erlaubt. |
Streitthema deshalb weil man abtasten (durchsuchen im weitesten Sinne) als Eigensicherung im Rahmen der Notwehr begründen kann.
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2. Impliziert er dadurch, dass man jeden vorläufig Festgenommenen gleich Handfesseln anlegen darf. Auch das Falsch.
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Ist nicht falsch, die Handlungen nach 127.1 StPO dürfen nur Leib und Leben nicht gefährden. Niemanden ist zuzumuten sich einer unberechenbaren Gefahr auszusetzen.
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Identitäsfeststellung und vorläufige Festnahme gehören zusammen. Wenn der Täter sich ausweist, hat man keine/wenige Handhabe(n) ihn vorläufig Festzunehmen.
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Mangelhafte Lichtverhältnisse, Zweifel an der Gültigkeit/Echtheit des Dokumentes etc etc können alles eine Rechtfertigung sein um die vorläufige Festnahme weiter aufrecht zu erhalten und die Identität durch die Polizei feststellen zu lassen.
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Er behauptet penetrant, dassdie vorläfugie Festnahme durch Jedermann und durch Vollzugsbeamte das selbe ist - Nein, dass ist es nicht.
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Sie ist die gleiche, alles was hier sonst genannt wurde sind andere Rechtsvorschriften/befugnisse!
Die weiteren Möglichkeiten nach 127 StPO betreffen nicht die eigentliche vorläufige Festnahme, sondern nur die fortführenden Maßnahmen!