Einzelnen Beitrag anzeigen
  #59  
Alt 08-03-2008, 11:39
Benutzerbild von STCH
STCH STCH ist offline
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 11.04.2007
Ort: Moin
Alter: 28
Beiträge: 790
Standard

Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
Streitthema deshalb weil man abtasten (durchsuchen im weitesten Sinne) als Eigensicherung im Rahmen der Notwehr begründen kann.
Für Notwehr müsste aber ein notwehrfähiger Angriff vorliegen! Wobei zwischen Durchsuchen und Abtasten wohl ein ziemlicher Unterschied liegt.


Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
Sie ist die gleiche, alles was hier sonst genannt wurde sind andere Rechtsvorschriften/befugnisse!
Absatz 1: Privatperson, Absatz 2: Polizeibeamte (in Absatz 2 wird auf Absatz 1 verwiesen, ist aber dennoch eine eigene Bestimmung)
__________________

Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
Mit Zitat antworten