Zitat:
Zitat von Alephthau Als Beispiel:
Verdächtiger wird auf frischer Tat betroffen, ist agressiv und greift in die Jackentasche------->Person probieren unter körperliche Kontrolle zu bringen und dann schauen ob sich in der Tasche ein gefährlicher Gegenstand befindet!
Vielleicht reden wir da auch aneinander vorbei, denn die eigentliche Durchsuchung ist grundsätzlich natürlich nicht erlaubt!
Absatz 1: Jedermann
Absatz 2: Bezieht sich auf "Gefahr im Verzuge" und obliegt sehr sehr strengen Richtlinien. (Siehe hier auch Hausdurchsuchung bei Gefahr im Verzuge (Grundrechtseingriff))
Absatz 3: Jedermann
Das es unterschiedliche Befugnisse gibt ist klar, aber es geht darum das die Maßnahmen die getroffen werden dürfen um die vorl Festnahme durchzusetzen/führen die gleichen sind! |
Horstianna
bekommt ihr Türsteher eigentlich nicht routinemäßig eine professionelle Rechtsschulung ? Hast du keine Unterlagen ? Was steht denn da ?
So nach dem bewährten Tür-Motto "Kann sein dass es das Gesetz nicht gibt, aber IKEA-Regal. Dann wird´s eben Zeit, und wir habens damals sowieso immer so gehandhabt"
A.M.