Zitat:
Zitat von useless Horstianna
bekommt ihr Türsteher eigentlich nicht routinemäßig eine professionelle Rechtsschulung ? Hast du keine Unterlagen ? Was steht denn da ?
So nach dem bewährten Tür-Motto "Kann sein dass es das Gesetz nicht gibt, aber IKEA-Regal. Dann wird´s eben Zeit, und wir habens damals sowieso immer so gehandhabt"
A.M. |
Hauptsache irgendwas geschrieben?
127.1 StPO beschreibt die allgemein das Rwecht auf vorl. Festnahme
127.2 StPO beschreibt die nachträgliche vorl. Festnahme bei Gefahr im verzuge unter bestimmten sehr strengen Vorraussetzungen.
Die vorl Festnahme ansich bzw deren Mitttel bleiben unberührt!
127.3 StPO beschreibt die rechtmäßigkeit der vorl Festnahme auch wenn die Tat nur auf Antrag verfolgbar ist. Denn ansonsten wäre jedwede vorl. Festnahme eines Diebes z.B. vom Grunde her rechtswidrig wenn er nicht eigenen Besitz gestohlen hat.