Zitat:
Zitat von Alephthau
Absatz 2: Bezieht sich auf "Gefahr im Verzuge" und obliegt sehr sehr strengen Richtlinien. (Siehe hier auch Hausdurchsuchung bei Gefahr im Verzuge (Grundrechtseingriff))
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Ein Grundrechtseingriff ist es eigentlich immer!

Gefahr im Verzuge bedeutet nichts anderes, als dass ein richterlicher Beschluss nicht rechtzeitig einzuholen wäre. Und bei Situationen der vorläufigen Festnahme ist das in der Regel der Fall.