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Alt 08-03-2008, 15:01
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Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen

Absatz 2: Bezieht sich auf "Gefahr im Verzuge" und obliegt sehr sehr strengen Richtlinien. (Siehe hier auch Hausdurchsuchung bei Gefahr im Verzuge (Grundrechtseingriff))
Ein Grundrechtseingriff ist es eigentlich immer! Gefahr im Verzuge bedeutet nichts anderes, als dass ein richterlicher Beschluss nicht rechtzeitig einzuholen wäre. Und bei Situationen der vorläufigen Festnahme ist das in der Regel der Fall.
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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