Einzelnen Beitrag anzeigen
  #67  
Alt 08-03-2008, 15:05
Benutzerbild von STCH
STCH STCH ist offline
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 11.04.2007
Ort: Moin
Alter: 28
Beiträge: 819
Standard

Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen

127.3 StPO beschreibt die rechtmäßigkeit der vorl Festnahme auch wenn die Tat nur auf Antrag verfolgbar ist. Denn ansonsten wäre jedwede vorl. Festnahme eines Diebes z.B. vom Grunde her rechtswidrig wenn er nicht eigenen Besitz gestohlen hat.
Diebstahl ist kein Antragsdelikt. Es sei denn, es handelt sich um geringwertige Sachen oder es liegt Haus- und Familiendiebstahl vor.
__________________

Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
Mit Zitat antworten