Zitat:
Zitat von Alephthau
127.3 StPO beschreibt die rechtmäßigkeit der vorl Festnahme auch wenn die Tat nur auf Antrag verfolgbar ist. Denn ansonsten wäre jedwede vorl. Festnahme eines Diebes z.B. vom Grunde her rechtswidrig wenn er nicht eigenen Besitz gestohlen hat. | Diebstahl ist kein Antragsdelikt. Es sei denn, es handelt sich um geringwertige Sachen oder es liegt Haus- und Familiendiebstahl vor.
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali) |