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Alt 08-03-2008, 15:27
Alephthau Alephthau ist offline
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Zitat:
Zitat von STCH Beitrag anzeigen
Ein Grundrechtseingriff ist es eigentlich immer! Gefahr im Verzuge bedeutet nichts anderes, als dass ein richterlicher Beschluss nicht rechtzeitig einzuholen wäre. Und bei Situationen der vorläufigen Festnahme ist das in der Regel der Fall.
Nope, so einfach ist das nicht!


Zitat:
Zitat von STCH Beitrag anzeigen
Diebstahl ist kein Antragsdelikt. Es sei denn, es handelt sich um geringwertige Sachen oder es liegt Haus- und Familiendiebstahl vor.
127.3 bezieht sich darauf, daß man auch jemanden vorl Festnehmen darf wo eigentlich nur der Betroffene entscheiden kann ob eine Straftat vorliegt. (Grob ausgedrückt)

Diebstahl kann nur verfolgt werden wenn es wirklich einen Geschädigten gibt, sprich der Besitzer muß sagen "Hier ich wurde beklaut!!!!".
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