Zitat:
Zitat von STCH Hier sind eigentlich alle Aussagen nicht richtig..  |
Person A sieht das Person B einen Gegenstand von Person C nimmt und sich entfernt.
A nimmt Person B vorläufig fest wegen des Verdachtes auf Diebstahl, später stellt sich heraus das B sich den Gegenstand nehmen durfte auf Erlaubnis von C.
A hätte ohne Absatz 3 im 127 StPO eine Freiheitsberaubung begangen, egal ob mit oder ohne Erlaubnis von C was Bs handeln angeht, denn er hätte keine rechtliche Grundlage für sein handeln gehabt.