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Alt 08-03-2008, 19:31
Alephthau Alephthau ist offline
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Zitat:
Zitat von STCH Beitrag anzeigen
Hier sind eigentlich alle Aussagen nicht richtig..
Person A sieht das Person B einen Gegenstand von Person C nimmt und sich entfernt.

A nimmt Person B vorläufig fest wegen des Verdachtes auf Diebstahl, später stellt sich heraus das B sich den Gegenstand nehmen durfte auf Erlaubnis von C.

A hätte ohne Absatz 3 im 127 StPO eine Freiheitsberaubung begangen, egal ob mit oder ohne Erlaubnis von C was Bs handeln angeht, denn er hätte keine rechtliche Grundlage für sein handeln gehabt.
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