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Alt 08-03-2008, 20:56
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STCH STCH ist offline
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Zitat:
Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
Person A sieht das Person B einen Gegenstand von Person C nimmt und sich entfernt.

A nimmt Person B vorläufig fest wegen des Verdachtes auf Diebstahl, später stellt sich heraus das B sich den Gegenstand nehmen durfte auf Erlaubnis von C.

A hätte ohne Absatz 3 im 127 StPO eine Freiheitsberaubung begangen, egal ob mit oder ohne Erlaubnis von C was Bs handeln angeht, denn er hätte keine rechtliche Grundlage für sein handeln gehabt.
Das stimmt zwar bedingt, trotzdem bleibt Deine o.g. Aussage falsch. Btw.: Ein Diebstahl (außer §§247 und 248a) benötigt keinen Strafantrag.

Ich schließe mich useless und Schnüffler
Zitat:
Zitat von Schnüffler Beitrag anzeigen
Okay, du hast Recht und ich meine Ruhe!
an..
Viel Spaß noch.
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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