Zitat:
Zitat von Alephthau Person A sieht das Person B einen Gegenstand von Person C nimmt und sich entfernt.
A nimmt Person B vorläufig fest wegen des Verdachtes auf Diebstahl, später stellt sich heraus das B sich den Gegenstand nehmen durfte auf Erlaubnis von C.
A hätte ohne Absatz 3 im 127 StPO eine Freiheitsberaubung begangen, egal ob mit oder ohne Erlaubnis von C was Bs handeln angeht, denn er hätte keine rechtliche Grundlage für sein handeln gehabt. |
Das stimmt zwar bedingt, trotzdem bleibt Deine o.g. Aussage falsch. Btw.: Ein Diebstahl (außer §§247 und 248a) benötigt keinen Strafantrag.
Ich schließe mich useless und Schnüffler
Zitat:
Zitat von Schnüffler Okay, du hast Recht und ich meine Ruhe! |
an..
Viel Spaß noch.