Einzelnen Beitrag anzeigen
  #81  
Alt 08-03-2008, 21:06
Alephthau Alephthau ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: jo mach ich
 
Registrierungsdatum: 27.08.2003
Beiträge: 1.200
Standard

Zitat:
Zitat von STCH Beitrag anzeigen
Das stimmt zwar bedingt, trotzdem bleibt Deine o.g. Aussage falsch. Btw.: Ein Diebstahl (außer §§247 und 248a) benötigt keinen Strafantrag.
Juristisches: Strafanzeige und Strafantrag

/edit

Hier gilt wieder das aneinander vorbeireden, obwohl ich zugeben muß es sehr mißverständlich ausgedrückt zu haben!

Geändert von Alephthau (08-03-2008 um 21:12 Uhr).
Mit Zitat antworten