Zitat:
Zitat von STCH Das stimmt zwar bedingt, trotzdem bleibt Deine o.g. Aussage falsch. Btw.: Ein Diebstahl (außer §§247 und 248a) benötigt keinen Strafantrag. |
Juristisches: Strafanzeige und Strafantrag
/edit
Hier gilt wieder das aneinander vorbeireden, obwohl ich zugeben muß es sehr mißverständlich ausgedrückt zu haben!