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Auf öffentlichen Veranstaltungen darfst Du Waffen eh nicht führen. Auch nach heutigem Recht nicht. Ausnahmen gibt es für Theateraufführungen. Ein Ma-Markt ist aber nun mal keine Theateraufführung. Man kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen....
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Das ist so nicht richtig. Dort zählt das als Brauchtumspflege. Bei Reanactern, die scharfe Waffen mit sich führen, bzw. ausstellen, könnte ich mir eher vorstellen, das sie eine GEnehmigung aufgrund der Anzahl und der Gefährlichkeit der Waffen brauchen. Bei Schaukampfschwertern, als Zivilperson zählt das als Brauchtumspflege.
Wenn ich das in der angehängten PDF datei richtig verstanden habe (Beamtendeutsch ist schrott), dann wird hierfür auch immernoch eine Ausnahme gemacht.