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Alt 10-03-2008, 17:57
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Messerjocke2000 Messerjocke2000 ist offline
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Zitat:
Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen
Das ist so nicht richtig. Dort zählt das als Brauchtumspflege.
Quelle?
Zitat:
Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen
Bei Reanactern, die scharfe Waffen mit sich führen, bzw. ausstellen, könnte ich mir eher vorstellen, das sie eine GEnehmigung aufgrund der Anzahl und der Gefährlichkeit der Waffen brauchen.
Ähm, was meinst Du denn mit scharfen Waffen? Hieb- und Stichwaffen sind auf öffentlichen Veranstaltungen verboten, außer es liegt Ausnahmeenehmigung vor.
Freie Waffen dürfen gar nicht geführt werden.
Zitat:
Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen
Bei Schaukampfschwertern, als Zivilperson zählt das als Brauchtumspflege.
Wenn ich das in der angehängten PDF datei richtig verstanden habe (Beamtendeutsch ist schrott), dann wird hierfür auch immernoch eine Ausnahme gemacht.
Seufz. Schaukampfwaffen sind eben keine Waffen nach dem WaffG, sofern die "schnittkante" dicker als 3mm ist.
Davon war aber keine Rede, sondern nur von einem Anderthalbhänder...

Kilian
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