Servus Kilian!
Zitat:
Zitat von Messerjocke2000 Seufz. Schaukampfwaffen sind eben keine Waffen nach dem WaffG, sofern die "schnittkante" dicker als 3mm ist. |
Eine Definition der Waffeneigenschaft über die 'Schlagkante' ist mir nicht bekannt. Gibt's dazu eine Fundstelle?
Schaukampfprügel waren bislang m.W. nicht direkt vom WaffG genannt, sondern wurden vielfach hilfsweise über die Sportgeräte-Regelung zur Nicht-Waffe umgedeutet, wobei da niemals was gerichtlich geklärt/entschieden wurde. Jedenfalls nicht, so weit ich weiß.