Zitat:
Zitat von Sun Tsu Womit du ein Problem hast oder nicht wird den Richter nicht interessieren. Der wird dich und die Zeugen sowie den Geschädigten fragen ob sie meinen, dass der Angriff nur durch einen brutalen Angriff oder auch durch einfaches Weggehen oder einem "einfachen Schlag" beendet werden könnte. Und wenn sie meinen, dass du überreagiert hast, dann wirst du dafür deine gerechte Strafe bekommen. Was den Stolz angeht muss ich denke ich nichts zu sagen.  |
Das "weggehen" steht aber nicht zur Diskusion, da in Deutschland der Rechtsgrundsatz "Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" herrscht.
Und im Zweifelsfall: "Er hat mich geschubst, da hab' ich mich erschrocken und mit dem Ellenbogen zugeschlagen. Das ging alles soo schnell...." -> Furcht, Angst oder Verwirrung.