Zitat:
Zitat von himura_kenshin Und auch ein "bekannter" kampfsportler muss sich nicht unnötig in gefahr begeben. in einer notwehr situation gilt: "ich so heile wie möglich, gegner so kaputt wie nötig". |
Ich habe nichts anderes behauptet. Aber der Richter sieht das "Gegner so kaputt wie nötig" eben vielleicht etwas anders.

So eine Aussage ist ziemlich dehnbar.