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Alt 13-09-2001, 21:35
Jibaku Jibaku ist offline
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Registrierungsdatum: 27.08.2001
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Die Problematik die zur Schließung o.g. Forums geführt hat kenne ich nicht genau, aber wenn ich den Ausführungen Schlappens folge geht es hier wohl um Beleidigung im Rechtssinne. Hier gibt es zwei Problemkreise, zunächst die Beleidigung an sich und dann die Frage, in wie weit der Administrator eines Forums, der Provider oder der Forenanbieter dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Zunächst in Bezug auf den Beleidiger.
Hier gilt der recht einfache Satz, was offline illegal ist, ist auch online illegal( OLG Nürnberg, 26.6.98 „Schlampe“ als Beleidigung/ AG Rheinbach 12.2.96 Verunglimpfung einer Religion; „Schwein am Kreuz“).
Vor diesem Hintergrund sind die von Schlappen getroffenen Aussagen, hinsichtlich einer Verklausulierung der Namen mit Sicherheit nicht ausreichend. Denn für eine Beleidigung muss der Beleidigte nur erkennbar aber nicht namentlich genannt sein (RG 52, 160/ NJW 84, 1180).
Hier gilt eine Verständige Auslegung als Maßgeblich. In der Personengruppe der VT Forum Nutzer, wird mit Sicherheit die Mehrheit der Nutzer anhand der o.g. Beispiele Rückschlüsse auf die gemeinten Personen oder Organisationen ziehen können.

Hilfreich kann es sein die Äußerungen von vorneherein als persönliches Urteil darzustellen und dies so, dass nicht schon die Aussage an sich abwertenden und beleidigenden Charakter hat.

Hier bewegt man sich natürlich in einem, der Auslegung unterliegenden Bereich aber eine Aussage wie: “Die Schlossjungs sind doch alles Luschen haben nix drauf und sind nur geldgierige Abzocker“
Ist eindeutig zuordenbar und erfüllt neben dem Tatbestand der Beleidigung (§185 StGB) auch noch die „üble Nachrede“(§186 StGB) da diese Aussagen im Rechtssinne wohl schwerlich zu beweisen sind und eventuell auch noch „die Verleumdung“ (§187) sofern wissentlich falsches berichtet wird.
Ob die beleidigte Person eine solche oder eine Personengruppe oder eine Organisation ist, ist nicht maßgeblich.
Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt, das heißt sie wird behördlicherseits nur verfolgt, wenn sie vom Beleidigten oder einem gesetzlichen Vertreter zur Anzeige gebracht wird.
Wäre dem nicht so hätte man in den diversen Foren sehr viel zu tun.
Darüber hinaus kommt noch eine Unterlassungs-, Widerrufs-, Schadensersatz-, bzw. Schmerzensgeldklage in Frage.
Dies ist rechtlich alles noch recht unproblematisch, schwierig wird es erst bei der Frage in wie weit derjenige, der die Mittel für eine solche „Öffentliche Beleidigung“(Ist im übrigen ein erschwerter Fall) zur Verfügung stellt zur Rechenschaft gezogen werden kann (Administrator, Provider, Forenanbieter).
Eine maßgebliche Rechtssprechung die sich direkt mit den Administratoren beschäftigt ist mir nicht bekannt
Es erscheint allerdings sinnvoll hier eine Übertragbarkeit der Rechtssprechung zu Internetprovidern anzunehmen.
Der bekannteste Fall ist hier wohl der so genannte „Compuserve“-Fall.
Hier wurde der Geschäftsführer von Compuserve erstinstanzlich vom AG München wegen Verbreitung Pornographischer Schriften gemäß §183 StGB verurteilt.
Erst in der nächsten Instanz ist der gesetzgeberischen Unterscheidung (Art.1, IuKDG) zwischen Dienstanbieter und Urheber Rechnung getragen worden.
So kann man sagen, der Urheber ist für den Inhalt voll verantwortlich, während den Dienstanbieter nur dann eine Mitverantwortlichkeit trifft (§5 TDG), wenn er fremde Inhalte zur Nutzung bereit hält, von diesen Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und Zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
Im Rahmen eines solchen Forums kann man auch schlicht von Sorgfalt sprechen.
Eine dauernde Überwachung ist sicherlich nicht möglich.
Für die Zwischenzeit ist es aber ausreichend sich erkennbar von den Inhalten zu distanzieren (LG Potsdam, 8.7.1999-3 O 317/99).
Wie nun ein Gericht entscheiden würde, wenn immer wieder gleichartige Beleidigungen trotz sorgfältiger Überwachung auftauchen ist reine Spekulation, sicherlich würde hier eine Interessensabwägung zwischen Beleidigtem und den Rechten des Anbieters stattfinden.
Aber selbst wenn der Anbieter im Recht ist stellt sich die Frage welcher Anbieter, der ein solches Forum kostenlos zur Verfügung stellt bereit wäre eine gerichtliche Klärung in Kauf zu nehmen, gegen eine evtl. beleidigte Organisation die mit erheblichen Finanzinteressen und entsprechendem Aufwand in eine solche Auseinandersetzung gehen würde.
Es erscheint hier schlicht einfacher ein solches Forum zu schließen.

Aber wenn man ein wenig darauf achtet wie man formuliert und auch ein ganz klein wenig was man sagt, lässt sich fast alles, sogar mit Namen sagen.
Denn so weit zu abstrahieren, dass wirklich kein Rückschluss auf den gemeinten mehr möglich ist, ist zwar auch praktikabel, aber im Hinblick auf eine fruchtbare Diskussion sicher nicht sehr zuträglich...!
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Freundliche Grüße
Jibaku
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