Zitat:
Zitat von D_LU Das ist so nicht ganz richtig. Ausschlaggebend ist wofür der Hersteller das Messer gefertigt hat. Sollte er es als Waffe gefertigt haben, gilt es vor dem Gesetz als Waffe und Du solltest es ab 1. April zuhause lassen.
Mit dem Spike sieht es daher mau aus : THE SPIKE SERIES |
Finde diesen Aspekt interessant und hoffe auf Klärung.
Mein lokaler Händler mit 1000 Werkzeugen Ausgestattet hat mir dieses hier verkauft:
http://www.knazis.com/SmithandWesson...4%5B1%5D-L.jpg
Sehr gut seitlich am Gürtel zu tragen, stört mein Umfeld nicht, toll verarbeitet, ideal für das aufschneiden von Brötchen usw.
Jetzt geben einige Händler im Internet das ganze in der Kategorie Spezialmesser aus (keiner beim Kampfmesser):
H.R.T. Steel Tanto - Swords & More
Andere Sprechen von einem Boot Knife:
Wolfster's Knife Shop
Dritte werden sagen Smith & Wesson, ganz klar was das ist! Dabei ist mir der Hersteller beim Kauf nicht einmal aufgefallen, auf der Seite des Herstellers werden zu dem Messer keine Angaben gemacht, zudem ist sie gerade nicht zugänglich. (Und wie ist es mit Einzelanfertigungen oder gar Modifikationen.)
Wäre da nicht zu viel Verantwortung auf den Kunden abgewälzt (abgesehen vom Aspekt des Einhandmessers oder 12 cm Klinge), falls es so leicht wäre gegen das Gesetz zu verstoßen?
PS
Ja sogar bei der Klingenlänge ist man sich uneins:
Klingenlänge: 12 cm
Klingenlänge 75 mm