Salve, so einfach ist das nicht, es gibr z. B. mehrere Schlößer auf denen sogenannte Kampfkunst betrieben wird, und es gibt etliche dicke Türkrn usw. Es liegt am Anwalt und an der einwandfreien Nachweisbarkeit, welche in diesen Fällen nicht gegeben ist und selbst wenn das vor Gericht ein Anwalt behauptet, gibt es genug Leute, die dieses sofort in glaubhafte Zweifel ziehen können und damit diese Unterstellung nicht beweisbar ist, auch wenn manche dieses gerne hätten.
so long
